- Optimierung der erforderlichen Hygienemaßnahme.
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nach Pausen oder Besprechungen.
- Visuelle Dokumentation als Beleg zur Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
- Schnittstellenanbindung an weitere Systeme, z.B. Zeiterfassung ist möglich. DSGVO-Konform.
- Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bleiben gewahrt.
Wir beraten Sie gerne um auch kurzfristig Lösungen umzusetzen.
Marie-Desirée Hölzemann-Siegel
+49 2645 137-753
contact@geutebrueck.com
CASE STUDY ZUR ERKENNUNG VON SCHUTZMASKEN ZUR ZUTRITTSKONTROLLE
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Erkennung persönlicher Schutzausrüstung
Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) wird nicht nur die persönliche Schutzausrüstung (Helm + Schutzweste) im Videobild identifiziert, sondern auch eigenständig erkannt, ob die Schutzkleidung von einer Person tatsächlich korrekt getragen wird.
Privatsphäre der Mitarbeiter schützen
Die Persönlichkeitsrechte der Personen, die in videoüberwachten Bereichen arbeiten, werden entsprechend der DS-GVO strengstens geschützt. Dazu kann dieser Bereich schwarz maskiert oder die sich hier bewegenden Personen im Bild verpixelt werden.
Diebstahl und Einbruch verhindern
Einbrecher überwinden zwangsläufig gewisse „Grenzen“, den Zaun, den Garten, den Parkplatz, die Türen und Fenster des Gebäudes. Die Videoanalyse erkennt frühzeitig in den Videobildern jede verdächtige Bewegung und alarmiert das Personal.